14.03.2014 | |
Bevorzugte Behandlung für Putin | |
Bei ihrer Regierungserklärung kritisiert Bundeskanzlerin Merkel das russische Vorgehen auf der Krim und in der Ost-Ukraine hart, droht mit Sanktionen, schließt militärische Optionen aber aus. FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. | |
14.03.2014 | |
Sein eigenes Opfer | |
Das Landgericht München verurteilt den Präsidenten des FC Bayern München Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft. | |
13.03.2014 | |
Das kann echt jedem passieren! | |
Der Prozeß gegen Uli Hoeneß wird am morgigen Donnerstag wohl beendet. Angesichts der Höhe der hinterzogenen Steuern erscheint eine Haftstrafe als wahrscheinlich. | |
11.03.2014 | |
Schwer zu verteidigen | |
Am ersten Tag seines Prozesses wegen Steuerhinterziehung enthüllt FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß, 15 Millionen Euro mehr hinterzogen zu haben als bisher bekannt. | |
10.03.2014 | |
Der FC Bayern-Reflex | |
In München beginnt vor dem Landgericht der Prozeß gegen den Präsidenten des FC Bayern Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung. | |
06.03.2014 | |
Der wahre Meister des Aschermittwochs | |
Die Parteien begehen den traditionellen politischen Aschermittwoch, der jedoch in diesem Jahr ganz im Schatten der Krim-Krise und des Putin-Auftritts am Vortag steht. | |
04.03.2014 | |
Warum Sanktionen gegen Rußland noch fern sind | |
Die EU erwägt Sanktionen gegen Rußland, beschränkt sich aber noch auf Drohungen, in dem Bewußtsein, selbst von russischen Gas- und Öllieferungen abhängig zu sein. | |
01.03.2014 | |
Starke Konkurrenz | |
Die Führung von evangelischer und katholischer Kirche in Deutschland stellt ein gemeinsames Sozialwort vor, das Gier und Maßlosigkeit in der Wirtschaft kritisiert, dabei aber moderater bleibt als die Kapitalismus-Kritik von Papst Franziskus. | |
28.02.2014 | |
Der Prozeß-Gewinner | |
Das Landgericht Hannover spricht den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme frei. | |
27.02.2014 | |
Weg mit der Drei-Prozent-Klausel | |
Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Verwerfung der Sperrklausel bei den Europa-Wahlen auch damit, daß das EU-Parlament eben doch nicht so weitreichende Kompetenzen habe wie beispielsweise der Bundestag und deshalb auch nicht angewiesen sei auf politische Stabilität. | |
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